Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Antragstellung.

  • Wie viel Eigenkapital sollte für die Umsetzung eines Projekts vorhanden sein?

    Antragsteller müssen bei der Bewerbung nachweisen, dass sie mindestens 20 Prozent Eigenmittel in das Projekt einbringen. Dieses kann auch als geldwertgleiche Leistung oder durch Einwerbung weiterer finanzieller Fördermittel (Ko-Finanzierung) geleistet werden.

  • Wie hoch ist die Fördersumme maximal?

    Die Fördersumme beträgt in der Regel 50 Prozent der Investitionskosten und wird als Zuschuss in Höhe von ca. 50.000 bis maximal 200.000 Euro, im begründeten Einzelfall auch darüber hinaus, vergeben. Reine Sachinvestitionen erhalten eine Förderung von 20 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch nur für die sich auf das innovative Projekt beziehenden Zusatzinvestitionen.

  • Werden auch langfristige Projekte gefördert?

    Im Prinzip ja, die Förderzeit ist allerdings auf drei Jahre begrenzt. Für mehrjährige Maßnahmen kann die Auszahlung der Förderung dem Projektfortschritt folgen.

  • Kann ich selbst abschätzen, ob mein Projekt förderwürdig ist, oder nicht?

    Antragsteller sollten ihre Vorhaben vorab genau prüfen: Wichtig sind Machbarkeit und Innovationsgrad der Projekte ebenso wie die ökologische Wirkung und der regionale Nutzen für den Raum Köln. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der „Multiplikatoreneffekt“ – das Vorhaben sollte auf andere Unternehmen oder Einsatzgebiete übertragbar sein.

  • Können Projekte, die bereits erfolgreich abgeschlossen wurden, nachträglich eine Förderung erhalten?

    Nein, Voraussetzung für die Bewilligung von Projekten ist, dass diese noch nicht oder erst im Jahr der Antragstellung begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind.

  • Wo gibt es Hilfe bei der Antragstellung?

    Die detaillierten Förderrichtlinien und das Antragsformular sind unter „Förderung – Ablauf & Antrag“ im Internet zu finden. Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne im persönlichen Gespräch oder telefonisch unter 0221/8275-3638 oder -3640, per Fax unter 0221/8275-3639 oder per E-Mail: info@klimakreis-koeln.de.

  • Werden auch Projekte gefördert, deren Klimaschutzeffekt sich nicht in Form von Kohlenstoffdioxid-Einsparungen ausdrücken lässt?

    Ja, denn nicht nur technische Vorhaben mit messbarer CO2-Einsparung tragen langfristig zum Klimaschutz bei. Der KlimaKreis Köln unterstützt zum Beispiel auch pädagogische Konzepte, die helfen, den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der breiten Öffentlichkeit zu verankern. Auch die Vernetzung von Klimaschutz-Initiativen oder die Gründung von regionalen Institutionen („Runder Tisch“ etc.) kann gefördert werden.

  • Welche Fristen sind für die Bewerbung einzuhalten?

    Der KlimaKreis Köln entscheidet zwei Mal im Jahr über die Aufnahme neuer Projekte. Dazu müssen die vollständigen Förderanträge jeweils bis spätestens 31. März oder 30. September eines Jahres eingegangen sein.

  • Wer entscheidet über die Förderung?

    Zunächst entscheiden Gutachter darüber, ob ein Projekt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung erfüllt. Anschließend beraten die Mitglieder des KlimaKreises Köln über das Projekt und fällen die Entscheidung über eine Förderung.

  • Wie werden die Fördermittel umsatzsteuerrechtlich behandelt?

    Die Fördermittel sind sogenannte „unechte Zuschüsse“ und werden steuerrechtlich wie ein Entgelt behandelt. Um nach Abschluss des Projekts die Auszahlung zu beantragen, schicken Sie als Projektträger unter Verweis auf unseren Förderbescheid eine Rechnung an die RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Wenn Sie umsatzsteuerbefreit sind, stellen Sie nur den Förderbetrag netto in Rechnung. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, weisen Sie zusätzlich die Umsatzsteuer aus, berechnet mit ihrem individuellen USt-Satz (19 Prozent oder 7 Prozent).